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Formalitäten im Zuge einer Unternehmens-Übergabe

  • Autorenbild: ZM
    ZM
  • 3. Apr. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Im Zuge einer Unternehmens-Übergabe gibt es eine Reihe an Formalitäten, die zu berücksichtigen sind.

Alle rechtlichen Dokumente aller Beteiligten sollten anlässlich des Generationswechsels auf den Prüfstand gestellt werden; insbesondere Gesellschaftsverträge, Testament, Ehevertrag sowie gegebenenfalls Mietverträge, Pachtverträge und Vollmachten.

Ein Überblick:

Notar: Bei Übertragung von Grundstücken oder GmbH-Geschäftsanteilen ist eine notarielle Beurkundung erforderlich; auch Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen und ggf. ein Erbvertrag sind notariell zu beurkunden; die Übertragung von z.B. KG-Kommanditanteilen ist zumindest notariell beglaubigt zum Handelsregister anzumelden

Banken: Neuordnung der Kreditverpflichtungen; Sicherheiten und Bürgschaften ändern/zurückfordern; Grundbuchsicherheiten ändern/zurückfordern; Konten ändern; Daueraufträge ändern/kündigen

Finanzamt: Änderungsmeldung; neue Steuernummer für Übernehmer

Arbeitsamt: Betriebsänderung anzeigen

Stadt, Gemeinde: Betriebsänderung melden

Berufsgenossenschaft: Betriebsänderungsmeldung

Handwerkskammer: Betrieb ummelden

Gewerbeaufsichtsamt: Änderungsmeldung

Landes Versicherungsanstalt für Arbeiter (LVA)/ Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA): Mitteilung

Leasingverträge, Pacht, Mietvertrag: Änderung/Neuabschluss

Versicherungen: Änderungsmeldung für alle betrieblichen Versicherungen (Feuer, Haftpflicht etc.). Kündigungsfrist ein bis drei Monate.

Konkrete Vorgehensweisen sollten im Einzelfall geklärt werden.


Quelle: Handwerkskammer für München und Oberbayern www.die-zukunftsmacher.com
 
 
 

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