Formalitäten im Zuge einer Unternehmens-Übergabe
- ZM
- 3. Apr. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Im Zuge einer Unternehmens-Übergabe gibt es eine Reihe an Formalitäten, die zu berücksichtigen sind.
Alle rechtlichen Dokumente aller Beteiligten sollten anlässlich des Generationswechsels auf den Prüfstand gestellt werden; insbesondere Gesellschaftsverträge, Testament, Ehevertrag sowie gegebenenfalls Mietverträge, Pachtverträge und Vollmachten.
Ein Überblick:
Notar: Bei Übertragung von Grundstücken oder GmbH-Geschäftsanteilen ist eine notarielle Beurkundung erforderlich; auch Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen und ggf. ein Erbvertrag sind notariell zu beurkunden; die Übertragung von z.B. KG-Kommanditanteilen ist zumindest notariell beglaubigt zum Handelsregister anzumelden
Banken: Neuordnung der Kreditverpflichtungen; Sicherheiten und Bürgschaften ändern/zurückfordern; Grundbuchsicherheiten ändern/zurückfordern; Konten ändern; Daueraufträge ändern/kündigen
Finanzamt: Änderungsmeldung; neue Steuernummer für Übernehmer
Arbeitsamt: Betriebsänderung anzeigen
Stadt, Gemeinde: Betriebsänderung melden
Berufsgenossenschaft: Betriebsänderungsmeldung
Handwerkskammer: Betrieb ummelden
Gewerbeaufsichtsamt: Änderungsmeldung
Landes Versicherungsanstalt für Arbeiter (LVA)/ Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA): Mitteilung
Leasingverträge, Pacht, Mietvertrag: Änderung/Neuabschluss
Versicherungen: Änderungsmeldung für alle betrieblichen Versicherungen (Feuer, Haftpflicht etc.). Kündigungsfrist ein bis drei Monate.
Konkrete Vorgehensweisen sollten im Einzelfall geklärt werden.
Quelle: Handwerkskammer für München und Oberbayern www.die-zukunftsmacher.com
Commentaires