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Drei teure Fakten für die Nachfolge



> Senior-Chefs sind schlecht vorbereitet…

Wie die aktuelle Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zeigt, bereitet nicht einmal jeder Zweite die Übergabe rechtzeitig vor; jeder Fünfte fürchtet zudem die Belastung durch die Erbschaftssteuer.


Die Senior-Unternehmer in Zahlen:

43% sind rechtzeitig vorbereitet

37 % können emotional nicht loslassen

45 % finden keinen passenden Nachfolger

44 % fordern einen überhöhten Kaufpreis

21 % befürchten hohe Belastung durch Erbschaftssteuer

33% warten mit dem Verkauf, um die Altersvorsorge aufzustocken (Quelle DIHK-Nachfolgereport 2016)

 

> Firmenwert - so rechnet der Fiskus:

Für die Ermittlung des Unternehmenswertes ist das vereinfachte Ertragswertverfahren gesetzlich vorgesehen, das auch die Finanzämter heranziehen - und so auch die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer ermitteln. Dabei wichtig: Im Zuge der Erbschaftssteuerreform wurde der Kapitalisierungsfaktor von 18 auf 13,75 gesenkt und festgeschrieben. So wird also gerechnet:


Jahresertrag x Kapitalisierungsfaktor (derzeit 13,75) = Ertragswert

+ nicht betriebsnotwendiges Vermögen + Gemeiner Wert von Beteiligungen + kurzfristig eingelegte Wirtschaftsgüter

= Gemeiner Wert des Betriebsvermögens

(Quelle: Deutscher Sparkassenverlag)

 

> Die drei teuersten Fehler in der Nachfolgeplanung!

Wer auf die folgenden drei Punkte nicht achtet, für den kann’s teuer werden!


1. Geschenkt ist geschenkt. Steuerfrei Vermögen zu übertragen - womöglich mehrmals in Tranchen - das mag der Nachwuchs sicher ganz gern…allerdings sollte dieser Schritt wohl überlegt sein, denn nach der Übertragung hat der Senior keinen Zugriff mehr!


2. Privat ist privat. Mitunter werden betriebliche und familiäre Bereiche nicht klar getrennt; es ist nicht unüblich, dass die betrieblich genutzte Immobilie zum Privatvermögen des Ehepartners gehört und an die Firma vermietet wird. Bei solchen Konstellationen kann es richtig kompliziert werden - und kompliziert bedeutet im Nachfolgeprozess meist teuer. Kluge Unternehmer lassen sich deshalb frühzeitig von einem erfahrenen Experten beraten.


3. Abfindungen zahlen. Bei mehreren Erben - falls also der Nachfolger Geschwister hat - werden möglicherweise Abfindungszahlungen ein Thema. Aber hier sollte nicht gezögert werden: Der Senior sollte bereits vor der Unternehmens-Übertragung die Abfindungen entnehmen und das Geld persönlich an die nicht am Betriebsvermögen beteiligten Kinder geben. Damit kann vermieden werden, dass steuerschädliches - also steuerpflichtiges Verwaltungsvermögen - weitergegeben wird.

(Quelle: handwerk-magazin | Sonderheft Gründer 2017)

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