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Vertrauen der Mannschaft stärken



Steht ein Betriebsverkauf im Handwerk an, kommt auf den Inhaber und den Interessenten eine Reihe von Fragen zu. Die Zukunftsmacher zeigen wichtige Aspekte des Transaktionsprozesses auf und klären Fachbegriffe. Heute geht es um die Mitarbeiter.


Auf die Unterscheidung von Share-Deal und Asset-Deal sind wir bereits in unserem vorigen ZM Radar eingegangen - welche arbeitsrechtliche Folgen dabei eintreten können, beschreiben wir heute: Bei einem Share-Deal wechselt der Arbeitgeber nicht, die Beschäftigungsverhältnisse bleiben bestehen. Bei einem Asset-Deal sieht das anders aus. Hierbei wechselt der Arbeitgeber. Allerdings nur, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen für einen Betriebsübergang erfüllt werden. Ein wesentlicher Faktor: Der Kern der Wertschöpfung muss veräußert werden. Ist das nicht der Fall, bleibt der Verkäufer Arbeitgeber. Hier gilt es, genau hinzuschauen und die beste Lösung zu finden.


Liegt ein Betriebsübergang vor, tritt der Käufer in die Rechten und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Ein Sonderrecht zur Kündigung von Arbeitnehmern hat der Käufer dabei nicht, es besteht sogar ein Sonderkündigungsverbot. Käufer sollten sich daher vorher genau informieren, welche Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen. Der Käufer kann beispielsweise für ausstehende Löhne haften. Ebenfalls wichtig: Betriebsbedingte Kündigungen sind weiter möglich.


Wichtig für Verkäufer und Käufer: Mindestens sechs Wochen vor dem Verkaufsstichtag müssen die Arbeitnehmer ein Schreiben mit ausführlichen Informationen zum anstehenden Verkauf erhalten. Nach Zugang können sie innerhalb eines Monats schriftlich einer Weiterbeschäftigung widersprechen. Diese Frist beginnt aber erst, sobald die Unterrichtung vollständig und entsprechend der rechtlichen Vorgaben erfolgt ist. Wurde hier etwas versäumt, startet die Frist erst nach Beseitigung des Fehlers. Solche unauffälligen Punkte gibt es viele, die sich zu erheblichen Hindernissen auf dem Weg zur Übergabe summieren können.


Zum Wohle des Betriebsklimas ist es ratsam, bereits in einer frühen Phase die Arbeitnehmer mitzunehmen und den anstehenden Transaktionsprozess offen und transparent zu kommunizieren. Der Käufer sollte seiner neuen Mannschaft so früh wie möglich klar darlegen, was er mit dem Betrieb vorhat und wie es finanziell um das Unternehmen bestellt ist. Das sollte das Vertrauen und die Motivation der Arbeitnehmer stärken.

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