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Mit der gebührenden Sorgfalt


Steht ein Betriebsverkauf im Handwerk an, kommt auf den Inhaber und den Interessenten eine Reihe von Fragen zu. Die Zukunftsmacher zeigen wichtige Aspekte des Transaktionsprozesses auf und klären Fachbegriffe. Heute geht es um einen zentralen Begriff: "due dilligence".


Im Vorfeld ist es vor allem Aufgabe des Kaufinteressenten, tätig zu werden und eine so genannte "due diligence" vorzunehmen: Eine Analyse des Unternehmens auf ertragsbringende und -mindernde Faktoren, um die für ihn wichtigen Wirtschaftsgüter und Rechtsbeziehungen festzustellen.


Due Dilligence beschreibt die sorgfältige Prüfung und Analyse eines Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf seine wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse, die durch einen potenziellen Käufer eines Unternehmens vorgenommen wird.

Der Begriff stammt aus dem englischen und steht übersetzt für "gebührende Sorgfalt".


Ziel einer Due Diligence ist es, sich so weit wie möglich abzusichern, dass die Annahmen und Voraussetzungen, auf die sich ein Kaufangebot für ein Unternehmen bezieht, zutreffen und alle relevanten Risiken identifiziert worden sind.


Die Durchführung einer Due Diligence wird in der Regel von Fachleuten seitens des Käufers und unter Zuhilfenahme von externen Beratern vorgenommen. Im Rahmen dieser Prüfung werden verschiedene Informationsquellen genutzt, wobei insbesondere Unternehmensunterlagen bzw. -daten analysiert und Gespräche mit dem Management des Zielunternehmens geführt werden. Darüber hinaus werden Formen der kulturellen, technischen, mitarbeiterbezogenen sowie der umweltbezogenen Due Diligence von immer größerer Bedeutung.


Eine Due Diligence findet insbesondere vor Abschluss des Unternehmenskaufvertrages statt, wobei manche Teilaspekte auch danach durchgeführt werden können.


Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon

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